Wartefrist beim Familiennachzug
Nach einem Grundsatzurteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) will der Bundesrat das Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG) anpassen: Die dreijährige generelle Wartefrist für den Familiennachzug von vorläufig aufgenommenen Personen soll auf zwei Jahre reduziert werden. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 1. Mai 2024 die Vernehmlassung dazu eröffnet.
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