Une commune ne peut pas sanctionner le bruit d’un véhicule
BGer – Übermässiger Lärm, der von einem Fahrzeug verursacht wird, kann ausschliesslich durch die Bundesgesetzgebung sanktioniert werden. Die Gemeinden können keine diesbezüglichen Bestimmungen erlassen, erinnert das Bundesgericht, das die Beschwerde eines Motorradfahrers teilweise gutheisst, der wegen Fahrens auf dem Hinterrad bestraft wurde. (Urteil 6B_1143/2023) (cs)
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