Basler Abgabeverbot von Lachgas ist definitiv rechtskräftig
BGer – Das Bundesgericht ist auf die Beschwerde eines Barbetriebs gegen das in Basel verfügte Abgabeverbot von Lachgas nicht eingetreten. Damit sind die entsprechende Entscheide des Gesundheitsdepartements und des Appellationsgerichts definitiv rechtskräftig, wie das Kantonale Laboratorium am Mittwoch mitteilte. (Urteil 2C_24/2024)
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