Ein Trojanisches Pferd im Entwurf für ein neues Urheberrechtsgesetz
Kritische Auseinandersetzung mit der vom Bundesrat vorgeschlagenen Stay-down-Pflicht
Im Entwurf für ein revidiertes Urheberrecht ist auch eine Stay-down-Pflicht vorgesehen. Damit sollen Hoster verpflichtet werden, proaktiv zu verhindern, dass auf ihren Servern Inhalte ohne Zustimmung der Rechteinhaber zum Download oder Streamen bereitgestellt werden. Dies ist grundsätzlich zu begrüssen. Doch leider weist der Entwurf gravierende handwerkliche Mängel auf, die zu beseitigen sind.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Einleitung
- 2. Art. 39d E-URG
- 3. Hintergrund
- 4. Mechanismus des Art. 39d E-URG
- 5. Symbolische Bestimmung
- 6. Möglicher Rechteverlust
- 7. Vorschlag für eine Umformulierung
- 8. Fazit
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