Wechselwirkung von verwaltungsrechtlicher und zivilrechtlicher Durchsetzung
Das Risiko, sich nach einem Kartellverstoss auch mit zivilrechtlichen Schadensersatzansprüchen konfrontiert zu sehen, ist nach einhelliger Meinung dabei einen deutlichen Anstieg zu erfahren. Der Beitrag fokussiert die Wechselwirkung von verwaltungsrechtlicher und zivilrechtlicher Durchsetzung insbesondere mit Hinblick auf eine mögliche Indizwirkung von Bussgeldern auf Schadensersatzansprüche, unter Berücksichtigung von Bindungswirkung, Kronzeugenregelung und Settlement-Verfahren.
Inhaltsverzeichnis
- I. Einleitung
- II. Bindungswirkung
- 1. Bindungswirkung von rechtskräftigen / bestandskräftigen Verfügungen?
- 2. Bindungswirkung von Gutachten der WEKO im Zivilprozess
- 3. Konsequenzen
- III. Hebelwirkung von Bussgeldern auf Schadensersatzansprüche
- 1. Bussgeldbemessung
- 2. Die Höhe von Schadensersatzzahlungen
- 3. Der Nicht-Bestand einer Hebelwirkung
- IV. Kronzeugenregelung im Spannungsfeld von «public» und «private enforcement»
- 1. Einsichtnahme in Kronzeugenunterlagen
- 2. Zwangsweise Herausgabe
- 3. Haftungsprivilegierung bei Schadensersatzforderungen?
- 4. Ergebnis
- V. Berücksichtigung von Schadensersatzzahlungen bei der Bussgeldbemessung
- VI. Settlement-Verfahren
- VII. Schlussworte
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare