Bundesgericht verpflichtet Pensionskasse zur Ausrichtung einer Lebenspartnerrente
Kommentar zum Entscheid des Bundesgerichts vom 14. September 2011 (9C_902/2010)
Das Reglement der Pensionskasse Q. sah die Ausrichtung einer Hinterlassenenrente an den überlebenden Lebenspartner vor. Zur Anspruchsbegründung wurden ein fünfjähriges Zusammenleben und das Führen eines ununterbrochenen gemeinsamen Haushalts verlangt. Mit vorliegendem Entscheid erachtet das Bundesgericht die Art. 20a Abs. 1 lit. a BVG ergänzende, materielle Voraussetzung des «gemeinsamen Haushalts» als grundsätzlich zulässig. Bei der Beurteilung dieses zusätzlichen Kriteriums im Einzelfall haben die Pensionskassen aber einen zeitgemässen Massstab anzusetzen.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Ausgangslage
- 2. Erwägungen der Vorinstanz
- 3. Rügen der Beschwerdeführerin
- 4. Bisherige Rechtsprechung zu Art. 20a BVG
- 5. Erwägungen des Bundesgerichts
- 6. Würdigung
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