Begrenzung des Arbeitnehmerprivilegs im Konkurs
Zur jüngsten Revision von Artikel 219 Absatz 4 SchKG
Am 18. Juni 2010 haben die Eidgenössischen Räte einer Revision von Art. 219 SchKG zugestimmt, mit welcher das Arbeitnehmerprivileg betragsmässig begrenzt wird. Der vorliegende Beitrag gibt eine Übersicht über die Entstehungsgeschichte der Revision und enthält zugleich Hinweise auf die künftige Anwendung des Privilegs in der Praxis.
Inhaltsverzeichnis
- I. Einleitung
- II. Ausgangslage gemäss bisherigem Recht
- III. Die Entstehungsgeschichte der neuen Bestimmung
- IV. Zur revidierten Fassung von Art. 219 Abs. 4 Erste Klasse SchKG im Einzelnen
- 1. Grundsätzliches
- 2. Festsetzung des Höchstbetrages
- 3. Keine ausdrückliche Regelung der Voraussetzung eines Subordinationsverhältnisses
- 4. Übergang des Anspruchs auf die Arbeitslosenkasse
- 5. Sonderbehandlung von Kautionen (lit. abis)
- 6. Sonderbehandlung für Sozialpläne (lit. ater)
- 7. Inkrafttreten und Übergangsrecht
- V. Schluss
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