Zur Abgrenzung der Kompetenzen zwischen EU und Mitgliedstaaten
Der Beitrag geht der Abgrenzung der (Rechtsetzungs-) Kompetenzen zwischen der Europäischen Union bzw. der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten nach. Ausgangspunkt ist die derzeitige Ausgestaltung der Kompetenzverteilung, um auf dieser Grundlage die einschlägigen Artikel im Vertrag über eine Verfassung für Europa zu erörtern. Berücksichtigt werden auch die Voraussetzungen der Kompetenzausübung durch EU bzw. EG.
Inhaltsverzeichnis
- I. Einleitung
- II. Zum aktuellen Stand der Kompetenzverteilung
- 1. Zur Begründung gemeinschaftlicher Kompetenzen
- 2. Zu Ausgestaltung und Reichweite der gemeinschaftlichen Kompetenzen
- a) Grundsatz
- b) Zwei Beispiele
- c) Zu den verschiedenen Formen gemeinschaftlicher Kompetenzen
- 3. Zur Bedeutung des Subsidiaritätsprinzips
- III. Die Kompetenzverteilung in der «Europäischen Verfassung»
- 1. Grundprinzipien
- 2. Arten von Zuständigkeiten
- a) Ausschliessliche Zuständigkeiten
- b) Geteilte Zuständigkeiten
- c) Unterstützungs-, Koordinierungs- und Ergänzungsmassnahmen
- d) Sonderbestimmungen in den Bereichen der Wirtschafts- und Beschäftigungspolitik und der Gemeinsamen Aussen- und Sicherheitspolitik
- e) Die «Flexibilitätsklausel»
- f) Zusammenfassung: zur Systematik der Unionskompetenzen
- IV. Schluss: zur Notwendigkeit der Zielgerichtetheit gemeinschaftlicher Kompetenzen auf der Grundlage der föderalen Struktur der Union
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare