Disziplinarischer Schulausschluss im Kanton Bern – Nachlese zu einem Bundesgerichtsurteil
Das Bundesgericht hat am 7. November 2002 eine staatsrechtliche Beschwerde gegen die Änderung des bernischen Volksschulgesetzes abgewiesen und einen befristeten disziplinarischen Schulausschluss als grundsätzlich zulässig befunden. Gleichzeitig hat es aber zahlreiche Präzisierungen zum Schulausschluss vorgenommen. Der Artikel will an Hand der neusten bundesgerichtlichen Rechtsprechung und unter Berücksichtigung der aktuellen Entwicklung in Lehre und Praxis aufzeigen, unter welchen Rahmenbedingungen und unter Einhaltung welcher Modalitäten ein disziplinarischer Schulausschluss im Kanton Bern – aber auch in anderen Kantonen – zulässig ist.
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