Jusletter

Rütihard-Brücke: Muttenz muss Sanierungskosten nicht alleine tragen

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Beitragsart: Aus dem Bundesverwaltungsgericht
  • Rechtsgebiete: Strassenverkehrsrecht
  • Zitiervorschlag: Jurius, Rütihard-Brücke: Muttenz muss Sanierungskosten nicht alleine tragen, in: Jusletter 29. April 2024
BVGer – Das Bundesamt für Strassen (Astra) darf die Kosten für die Sanierung der Fussgängerbrücke Rütihard über der Autobahn nicht vollumfänglich auf die Gemeinde Muttenz BL überwälzen. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Die Sache geht nun zur Berechnung der jeweiligen Anteile zurück an den Bund. (Urteil A-3793/2022)

0 Kommentare

Es gibt noch keine Kommentare

Ihr Kommentar zu diesem Beitrag

AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.