Rütihard-Brücke: Muttenz muss Sanierungskosten nicht alleine tragen
BVGer – Das Bundesamt für Strassen (Astra) darf die Kosten für die Sanierung der Fussgängerbrücke Rütihard über der Autobahn nicht vollumfänglich auf die Gemeinde Muttenz BL überwälzen. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Die Sache geht nun zur Berechnung der jeweiligen Anteile zurück an den Bund. (Urteil A-3793/2022)
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