Jusletter

Berufliche Vorsorge: Anlagestiftungen können Versammlungen virtuell durchführen

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Beitragsart: Medienmitteilungen
  • Rechtsgebiete: Sozialversicherungsrecht, Wirtschafts- und Wirtschaftsverwaltungsrecht
  • Zitiervorschlag: Jurius, Berufliche Vorsorge: Anlagestiftungen können Versammlungen virtuell durchführen, in: Jusletter 29. April 2024
Anleger von Anlagestiftungen können ab dem 1. Juli 2024 virtuelle Anlegerversammlungen abhalten. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 24. April 2024 eine entsprechende Verordnungsänderung beschlossen. Für die virtuellen Versammlungen der Anlagestiftungen gelten dieselben Bestimmungen wie für Aktiengesellschaften bei der Durchführung von Generalversammlungen.

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