Steuerbefreiung für gemeinnützige Stiftungen (sowie Vereine und andere Organisationen)
Praxisänderungen des Steueramts des Kantons Zürich
Das Steueramt des Kantons Zürich hat im Februar 2024 Anpassungen in Bezug auf die Voraussetzung zur Erteilung der Steuerbefreiung beschlossen. Im Einzelnen geht es um die Entschädigung der Stiftungsratsmitglieder, die Fördertätigkeit im Ausland und unternehmerische Fördertätigkeiten. In allen Fällen handelt es sich um Praxis-, nicht um Gesetzesänderungen. Diese Änderungen werden erläutert. Zudem wird erörtert, welche weiteren Anpassungen und Änderungen nun erfolgen sollten, und in welchen Bereichen im Zusammenhang mit der Steuerbefreiung immer noch Handlungsbedarf besteht.
Inhaltsverzeichnis
- I. Ausgangslage
- II. Entschädigung der Stiftungsratsmitglieder
- 1. Zulassung von Stiftungsratsentschädigungen
- 2. Festlegung der Entschädigung
- 3. Zuständigkeit zur Überprüfung der Angemessenheit
- 3.1. Stiftungsaufsicht
- 3.2. Steuerbehörden
- 4. Formelle Voraussetzungen
- 4.1. Stiftungsurkunde
- 4.2. Stiftungsreglement
- 4.3. Stiftungsratsbeschluss
- 5. Materielle Voraussetzungen
- 5.1. Zum Begriff der Angemessenheit
- 5.2. Anzuwendende Kriterien
- 5.3. Abgrenzung zur Geschäftsführung etc.
- III. Fördertätigkeit im Ausland
- 1. Grundsatz
- 2. Dokumentation
- IV. Unternehmerische Förderformen
- 1. Arten
- 2. Merkmale
- 3. Steuerliche Behandlung
- 4. Voraussetzungen
- V. Anpassungen
- 1. Stiftungen: Überprüfung der statutarischen Grundlagen und Festsetzung der Entschädigung
- 1.1. Stiftungsurkunde
- 1.1.1. Änderung gemäss Art. 86b ZGB
- 1.1.2. Erklärung des Stiftungsrats
- 1.2. Entschädigungsreglement
- 1.3. Festsetzung der Entschädigung
- 2. Stiftungsaufsichten: Entwicklung einer Praxis zur Angemessenheit von Stiftungsratsentschädigungen
- 3. Steuerämter anderer Kantone
- 4. Schweizerische Steuerkonferenz
- 5. Eidgenössische Steuerverwaltung
- VI. Weitere steuerbefreiungsrechtliche Themen: Gemeinnützigkeit, Verfahrensdauer, Destinatäre, Holdingsstiftungen
- 1. Gemeinnützigkeit
- 2. Verfahrensdauer
- 3. Förderleistungen nur an steuerbefreite Personen?
- 4. Holdingstiftungen
- VII. Würdigung
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare